Grenzen polizeilicher Notwehr.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 92/274

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das Notwehrrecht des Polizeibeamten im Spannungsverhältnis zum Polizeirecht ist Gegenstand dieser Arbeit. Es geht um die Wechselwirkungen von Notwehr- und Polizeirecht, so um den "finalen Rettungsschuß", also um den Todesschuß und seine Rechtfertigung aus Pargr. 32 (Notwehrrecht) Strafgesetzbuch (StGB). Dem schließt sich die Frage an, ob für den Polizeibeamten strengere Notwehrgrenzen gelten als für den "Normalbürger", wobei es auf den Schußwaffengebrauch und die polizeilichen Eingriffsbefugnisse besonders ankommt. Der Polizist soll durch eine schärfere Sanktionsandrohung bei evidenten (völlig klaren) Verstößen gegen das Polizeigesetz zu einer besonneneren Prüfung der Gefahrenlage und damit des Schußwaffeneinsatzes veranlaßt werden. Der Autor entwickelt eine "sozialethische" Notwehrgrenze. rebo/difu

Description

Keywords

Polizeirecht, Notwehr, Strafrecht, Schusswaffe, Beamtenrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Polizei

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Frankfurt/Main: Lang (1991), VIII, 290 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1991)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Polizeirecht, Notwehr, Strafrecht, Schusswaffe, Beamtenrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Polizei

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1113