Verfassungsrechtliche Bindungen des Staates bei der Erhebung von Benutzungsgebühren und privatrechtlichen Entgelten.
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SEBI: 87/2480
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Im Bereich der Benutzung öffentlicher Einrichtungen steht es im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltung, das Benutzerverhältnis öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich zu gestalten. Der Autor versucht, die rechtlichen Bindungen der öffentlich-rechtlichen Gebührenerhebung sowie der privatrechtlichen Entgeltserhebung einer Klärung zuzuführen. Als Beispiel dient die Gebühren- bzw. Entgeltserhebung für Kindergärten. Hier verlangt im Bereich des schleswig-holsteinischen Kommunalabgabengesetzes die Stadt Ahrensburg öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren, während die Stadt Norderstedt privatrechtliche Entgelte erhebt. In beiden Städten ist der zu entrichtende Betrag an das Einkommen der Eltern und die Anzahl der Kinder gekoppelt. Ziel der Arbeit ist es, die Gebührenrechtsdogmatik zu systematisieren und ihre Übertragbarkeit in das Verwaltungsprivatrecht zu untersuchen. Vorrangig werden verfassungsrechtliche Bindungen behandelt. chb/difu
Beschreibung
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Kommunalabgabengesetz, Entgelt, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Öffentliche Einrichtung, Benutzungsgebühr, Gebührenrecht, Kindertagesstätte, Fallbeispiel, Sozialinfrastruktur, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Gebühr, Staat/Verwaltung, Finanzen
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Frankfurt/Main: Lang (1985), ca. 310 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1985)
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Kommunalabgabengesetz, Entgelt, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Öffentliche Einrichtung, Benutzungsgebühr, Gebührenrecht, Kindertagesstätte, Fallbeispiel, Sozialinfrastruktur, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Gebühr, Staat/Verwaltung, Finanzen
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 492