Berliner Liegenschaftspolitik und die Bedeutung der alternativen Wohnkulturen - Welche Neuausrichtung ist denkbar?

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München

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1021-979X

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ZLB: Kws 505 ZB 7341
BBR: H 893

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Abstract

Derzeit findet in den Berliner Senatsverwaltungen für Finanzen sowie für Stadtentwicklung eine Debatte um die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik statt. Bezugspunkt ist ein Beschluss des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2010. Im November 2013 wurde in einem öffentlichen Dialogprozess ein Forderungskatalog vorgestellt, der verschiedene Instrumente einer neuen Liegenschaftspolitik beinhaltet. Zentraler Baustein der neuen Liegenschaftspolitik ist ein so genannter Portfolioausschuss, der den Bestand der landeseigenen Liegenschaften erfassen und kategorisieren soll. Dieser Prozess wird als Clustering bezeichnet. Im Gespräch sind folgende Kategorien: 1. Grundstücke mit Verkaufsperspektive. Diese Grundstücke sollen im bedingungslosen Bieterverfahren vergeben werden; 2. Grundstücke mit Entwicklungsperspektive. Diese Grundstücke sollen im Konzeptverfahren vergeben werden, wobei stadtentwicklungspolitische Ziele umgesetzt werden sollen; 3. Grundstücke, die der Daseinsvorsorge zugeführt werden sollen. Diese Grundstücke können zwischengenutzt werden, bis eine Nutzung im Sinne der Daseinsvorsorge eintritt; 4. Grundstücke, die in einem Paket direkt an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften vergeben werden sollen. In dem Beitrag wird vor diesem Hintergrund gefragt, was die Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik für alternative, selbstorganisierte und kreative Bauprojekte bedeutet. Gefordert wird eine intensive Diskussion innerhalb des Portfolioausschusses und mit der Öffentlichkeit darüber, welche Akteure am besten preiswerten Wohnraum realisieren können, denn eine Clusterung hinter verschlossenen Türen birgt das Risiko, dass finanzpolitische und renditeorientierte Erwägungen nur noch wenige Flächen für selbstorganisierte Projekte übrig lassen.

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Sonderh. Stadtlabor Berlin

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S. 8-9

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