Reit- und Bewegungshallen für Pensionspferde und Pferdezuchtbetriebe.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Hallen zum Bewegen von Pferden sind innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile grundsätzlich genehmigungsfähig. Ihre baurechtliche Zulässigkeit im Außenbereich hängt entscheidend davon ab, ob sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Pferdezucht einschließlich einer reiterlichen Ertausbildung der Tiere sowie Pensionspferdehaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage sind Landwirtschaft im Sinne von § 201 BauGB. Hallen, die ein zur artgerechten Haltung notwendiges, witterungsunabhängiges Bewegen der Pferde ermöglichen, können einem landwirtschaftlichen Pferdebetrieb in dem von § 35 I BauGB geforderten Sinn dienen. Ihre Privilegierung im Einzelfall ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der angemessenen Relation zwischen der Größe des Betriebes und derjenigen der Bewegungshalle. Bei der Zulassung ist auf die nahe räumliche Zuordnung zum Hof und Einbindung in die Landschaft Gewicht zu legen. Hallen, die einer gewerblichen Betätigung, zum Beispiel Reitunterricht, dienen, sind nicht privilegiert. Nicht privilegierte Hallennutzungen können allerdings in gewissen Grenzen von der Privilegierung des landwirtschaftlichen Pferdehaltungsbetriebs umfaßt sein. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Landwirtschaft, Landwirtschaftlicher Betrieb, Reithalle, Pferdesportanlage, Privilegiertes Vorhaben, Baugenehmigung, Außenbereich, Genehmigungsrichtlinie, Pferdehaltung, Beurteilungskriterium, Recht, Bauordnungsrecht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Bayerische Verwaltungsblätter, München 122(1991), Nr.13, S.393-395

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Landwirtschaft, Landwirtschaftlicher Betrieb, Reithalle, Pferdesportanlage, Privilegiertes Vorhaben, Baugenehmigung, Außenbereich, Genehmigungsrichtlinie, Pferdehaltung, Beurteilungskriterium, Recht, Bauordnungsrecht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries