Die Vollständigkeit eines Antrags im Sinne des Art. 83 Abs. 1 BayBO.
Boorberg
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Date
2017
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Publisher
Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
Authors
Abstract
Mit Gesetz vom 21. November 2014 hat der bayerische Gesetzgeber die sog. 10H-Regel in die Bayerische Bauordnung eingefügt. Unter Ausnutzung der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 BauGB hat er damit den Privilegierungstatbestand in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB davon abhängig gemacht, dass die geplante Windkraftanlage einen Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung einhält. Die Neuregelung ist stark umstritten und war insbesondere Gegenstand mehrerer Verfahren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Unabhängig von verfassungsrechtlichen Fragen stellen sich für den Verwaltungsvollzug und die heute schon absehbaren Verwaltungsrechtsstreitigkeiten nicht weniger relevante Fragen. Dies gilt insbesondere für die mit der Stichtagsregelung des Art. 83 Abs. 1 BayBO zusammenhängende Frage der Vollständigkeit eines Antrags, der sich der Beitrag widmet.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 1
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S. 6-8