Die Vollständigkeit eines Antrags im Sinne des Art. 83 Abs. 1 BayBO.
Boorberg
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2017
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7013
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Mit Gesetz vom 21. November 2014 hat der bayerische Gesetzgeber die sog. 10H-Regel in die Bayerische Bauordnung eingefügt. Unter Ausnutzung der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 BauGB hat er damit den Privilegierungstatbestand in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB davon abhängig gemacht, dass die geplante Windkraftanlage einen Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung einhält. Die Neuregelung ist stark umstritten und war insbesondere Gegenstand mehrerer Verfahren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Unabhängig von verfassungsrechtlichen Fragen stellen sich für den Verwaltungsvollzug und die heute schon absehbaren Verwaltungsrechtsstreitigkeiten nicht weniger relevante Fragen. Dies gilt insbesondere für die mit der Stichtagsregelung des Art. 83 Abs. 1 BayBO zusammenhängende Frage der Vollständigkeit eines Antrags, der sich der Beitrag widmet.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 6-8