Neues zur Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers im Bodenschutzrecht.

Springer-VDI-Verl.
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Bandtitel

Herausgeber

Springer-VDI-Verl.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0173-363X

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 280 ZB 6806

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

In § 4 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist festgeschrieben, dass - neben anderen - insbesondere auch der Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast für die diesbezüglichen Untersuchungs- und Sanierungsaufwendungen haftet. Zeitlich eingeschränkt wurde dieser Grundsatz bislang nicht. Er kam damit einer Ewigkeitshaftung gleich - unabhängig davon, wann die schädliche Bodenveränderung oder Altlast verursacht oder der Rechtsnachfolge-Tatbestand begründet wurde. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt dieses zeitunabhängige Haftungsregime in Frage.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

UmweltMagazin

Ausgabe

Nr. 12

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Seiten

S. 44-45

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