Die Betriebsanlage im zivilen Nachbarrecht.

Manz
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Manz

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AT

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Wien

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ZLB: 97/3594

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Zusammenfassung

Kann sich der Nachbar einer öffentlich-rechtlich genehmigten Betriebsanlage zivilrechtlich gegen die von ihr ausgehenden Immissionen zur Wehr setzen? Im Mittelpunkt der Erörterung steht das Tatbestandsmerkmal der "behördlich genehmigten Anlage" in der zivilrechtlichen Norm des § 364a ABGB. Nach dieser Bestimmung kann ein Nachbar einer solchen Anlage Untersagung von wesentlichen und ortsunüblichen Störungen nicht begehren, sondern ist lediglich auf den sogenannten Ausgleichsanspruch beschränkt. Es werden in diesem Rahmen die Rechtsstellung des Nachbarn in den verschiedenen öffentlich-rechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren (GewO, BergG, WRG, LRG-K, AWG, EisbG, UVP-G, BauO, BStG, LStG, ForstG etc.) dargestellt, außerdem der privatrechtliche Immissionsschutz bei behördlich genehmigten Anlagen sowie das Verhältnis öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Normen bei Betriebsanlagen. difu

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XXIV, 303 S.

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Schriftenreihe Recht der Umwelt; 2