Die Festsetzungen von Bauland aufgrund von Satzungen nach § 34 IV BauGB und einfachen Bebauungsplänen.

Gerhards, Karl
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1990

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Mit dem § 34 IV BauGB sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, vereinfacht Bauland durch die Einbeziehung von ansonsten im Außenbereich liegenden Grundstücken ausweisen zu können. § 34 IV geht insoweit über die Intentionen des seitherigen § 34 BBauG/BauGB hinaus. Der Beitrag beschreibt dieses Planungsinstrument, nennt die Voraussetzungen seiner Anwendung und geht auf den Planungsablauf ein. Die Abrundungssatzung in Verbindung mit der Abgrenzungssatzung sowie die Entwicklungssatzung werden in ihren spezifischen Anwendungsbereichen beschrieben. Abschließend wird auf die Form der Rechtskontrolle, der Bekanntmachung und Offenlegung eingegangen. (wb)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

In: Baurecht, 21(1990), Nr.6, S.667-678, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen