Veräußerung bebauter Grundstücke: Rückkehr zu dogmatischen Abgrenzungskriterien.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
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Abstract
Unter Geltung alten Kauf- und Werkvertragsrechts war die Rechtsprechung des BGH schrittweise zu einer Verdrängung der kaufrechtlichen zu Gunsten der werkvertraglichen Regeln bei der Veräußerung bebauter Grundstücke gelangt. Zur Begründung wurde dabei stets auf die Interessenlage der Vertragsparteien abgestellt, der nach Ansicht der Richter nur durch die Anwendung werkvertraglicher Regeln Genüge getan werden konnte, während die kaufrechtlichen Regeln diese Aufgabe nicht sollten leisten können. Die hierbei erzielten Ergebnisse waren dogmatisch höchst bedenklich und teilweise evident contra legem. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat das Kaufrecht grundlegend reformiert und die von den BGH-Richtern angeprangerten Miss-Stände beseitigt. Damit aber ist jede Rechtfertigung zur weiteren Anwendung der unter Geltung des alten Rechts vom BGH entwickelten Grundsätze entfallen und eine Rückkehr zur Abgrenzung der Vertragstypen anhand dogmatischer Grundsätze geboten. difu
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 12
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S. 641-645