Stichtag 1.7.2007: Das Chrom VI-Verbot der Altfahrzeug-Verordnung.

Hagmann, Joachim
Nomos
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Datum

2007

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

0943-383X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Ab dem 1.7.2007 wird das in der AltfahrzeugO geregelte Verbot der Verwendung sechswertigen Chroms (Chrom VI) umfassend eingreifen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bauteile und Werkstoffe von Fahrzeugen, die nach dem 1.3.2003 in Verkehr gebracht werden, auch dann kein sechswertiges Chrom enthalten, wenn das Chrom VI in Korrosionsschutzschichten eingesetzt wird. Betroffen vom Stoffverbot ist nicht nur die Automobilindustrie, sondern insbesondere auch die Zuliefererbranche, da der Herstellungsprozess regelmäßig mehraktig verläuft und Zulieferer auf verschiedenen Ebenen tätig werden. Da Chrom VI nach der bis zum 1.7.2007 geltenden Ausnahmeregelung nur noch in Korrosionsschutzschichten eingesetzt werden darf, betrifft das im nächsten Jahr umfassend eingreifende Stoffverbot vor allem die Branche der Galvanotechnik, die schätzungsweise 40 % ihres Umsatzes für die Automobilindustrie erzielt. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Umweltrecht

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 135-138

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen