Stichtag 1.7.2007: Das Chrom VI-Verbot der Altfahrzeug-Verordnung.

Hagmann, Joachim
Nomos
No Thumbnail Available

Date

2007

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Nomos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Baden-Baden

item.page.language

item.page.issn

0943-383X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

item.page.type-orlis

Abstract

Ab dem 1.7.2007 wird das in der AltfahrzeugO geregelte Verbot der Verwendung sechswertigen Chroms (Chrom VI) umfassend eingreifen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bauteile und Werkstoffe von Fahrzeugen, die nach dem 1.3.2003 in Verkehr gebracht werden, auch dann kein sechswertiges Chrom enthalten, wenn das Chrom VI in Korrosionsschutzschichten eingesetzt wird. Betroffen vom Stoffverbot ist nicht nur die Automobilindustrie, sondern insbesondere auch die Zuliefererbranche, da der Herstellungsprozess regelmäßig mehraktig verläuft und Zulieferer auf verschiedenen Ebenen tätig werden. Da Chrom VI nach der bis zum 1.7.2007 geltenden Ausnahmeregelung nur noch in Korrosionsschutzschichten eingesetzt werden darf, betrifft das im nächsten Jahr umfassend eingreifende Stoffverbot vor allem die Branche der Galvanotechnik, die schätzungsweise 40 % ihres Umsatzes für die Automobilindustrie erzielt. difu

Description

Keywords

item.page.journal

Zeitschrift für Umweltrecht

item.page.issue

Nr. 3

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 135-138

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections