Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialleistungsträger und ihrer Verbände zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter - § 94 SGB X.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1991
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 91/3119
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft ist gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt. Die einschlägigen Normen sind auf die Gebiete der Arbeitsförderung des Schwerbehindertenrechts, der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie des Rechts der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe verteilt. Eine entsprechende Zerstückelung ergibt sich auch bei der Zuständigkeit der Sozialleistungsträger. Um dennoch eine effektive Eingliederung der Behinderten zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber im dritten Kapitel des X. Buches Sozialgesetzbuch (Pargr. 94) mit den Arbeitsgemeinschaften einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten geschaffen. Das Recht der Arbeitsgemeinschaften blieb jedoch eine Minimalregelung. Dies macht eine Darstellung der Aufgaben, Befugnisse und möglichen Organisationsformen der Arbeitsgemeinschaften nötig. lil/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bochum: (1991), XXII, 176 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1991)