Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäischen Gemeinschaften.

Lorenz, Norbert
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1990

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SEBI: 91/6118

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Eine Grundvoraussetzung für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Gemeinschaften ist die Übertragung von Hoheitsrechten einzelner Mitgliedstaaten auf Organe der EG. Die Arbeit untersucht die Frage, aufgrund welcher Rechtsquellen welche Staatsorgane in welchem Verfahren hoheitliche Rechte auf die EG übertragen können. Auch die Position des Europäischen Gerichtshofes dazu wird dargestellt. Für die Übertragung von Hoheitsrechten im Wege des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge sind die auch sonst für den Abschluß solcher Verträge verantwortlichen Organe zuständig. Das Verfahren der Übertragung lehnt sich in einigen Mitgliedstaaten an das Verfahren der Verfassungsänderung an; die Übertragung ist aber trotz des "Anwendungsvorrangs" des EG-Rechts vor dem nationalen Recht keine Verfassungsänderung, sondern eine Verfassungsbetätigung. Die materiellrechtlichen Grenzen bestehen in den fundamentalen Verfassungsprinzipien der Mitgliedstaaten. Die Verfassungsmäßigkeitskontrolle der Verträge durch nationale Gerichte ist zwar möglich, sollte aber durch eine Regelung in den Gemeinschaftsverträgen künftig ausgeschlossen werden. lil/difu

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Frankfurt/Main: Lang (1990), LXXIV, 419 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1989)

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Serie/Report Nr.

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 993

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