Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäischen Gemeinschaften.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1990
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 91/6118
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Grundvoraussetzung für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Gemeinschaften ist die Übertragung von Hoheitsrechten einzelner Mitgliedstaaten auf Organe der EG. Die Arbeit untersucht die Frage, aufgrund welcher Rechtsquellen welche Staatsorgane in welchem Verfahren hoheitliche Rechte auf die EG übertragen können. Auch die Position des Europäischen Gerichtshofes dazu wird dargestellt. Für die Übertragung von Hoheitsrechten im Wege des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge sind die auch sonst für den Abschluß solcher Verträge verantwortlichen Organe zuständig. Das Verfahren der Übertragung lehnt sich in einigen Mitgliedstaaten an das Verfahren der Verfassungsänderung an; die Übertragung ist aber trotz des "Anwendungsvorrangs" des EG-Rechts vor dem nationalen Recht keine Verfassungsänderung, sondern eine Verfassungsbetätigung. Die materiellrechtlichen Grenzen bestehen in den fundamentalen Verfassungsprinzipien der Mitgliedstaaten. Die Verfassungsmäßigkeitskontrolle der Verträge durch nationale Gerichte ist zwar möglich, sollte aber durch eine Regelung in den Gemeinschaftsverträgen künftig ausgeschlossen werden. lil/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Frankfurt/Main: Lang (1990), LXXIV, 419 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1989)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 993