Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkung -Tempo 30 - und öffentlicher Personennahverkehr - Erfahrungen aus städtebaulicher Sicht.
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1988
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SEBI: 88/5689-4
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Zusammenfassung
Bei der Beurteilung des Handlungskonzepts "Zonen-Geschwindikeits-Beschränkung" hat die Verträglichkeit der baulichen und betrieblichen Ausgestaltung mit Anforderungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine kritische Bedeutung, da auch das Handlungskonzept "Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs" zu einer stadt- und umweltverträglichen Verkehrsentwicklung Beiträge leisten soll. Der Einsatz von ÖPNV-verträglichen Maßnahmen innerhalb von Tempo-30-Zonen sowie von kompensatorischen Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs auch außerhalb von Tempo-30-Zonen können im Regelfall eine Komplementarität und gegenseitige Unterstützung der Handlungskonzepte gewährleisten. Die überwiegend positive Zwischenbilanz der Wirkungen von Zonen-Geschwindigkeitsbegrenzungen läßt eine zeitlich unbefristete Regelung geraten erscheinen. geh/difu
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Karlsruhe: (1988), 46 S., Abb.; Lit.
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