Heute geltender Anwendungsbereich und Regelungsgehalt von Baulinien, die auf der Grundlage der Münchner Bauordnung 1895 und der Bayerischen Bauordnung 1901 erlassen wurden.
Boorberg
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Datum
2014
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7013
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
KO
KO
Autor:innen
Zusammenfassung
In zahlreichen bayerischen Kommunen gelten noch heute Baulinien, die vor dem Inkrafttreten des BBauG im Jahr 1960 festgesetzt wurden. Rechtsgrundlage dieser Festsetzungen war in der Stadt München die Münchner Bauordnung aus dem Jahr 1895 und im übrigen Bayern die Bayerische Bauordnung aus dem Jahr 1901. Nach allgemeiner Auffassung wurden diese Baulinien gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 in weiter geltendes Recht übergeleitet; sie gelten (grundsätzlich) als Festsetzungen einfacher Bebauungspläne fort. Die Anwendung dieser übergeleiteten Baulinien wirft allerdings zahlreiche Rechtsfragen auf, die im Beitrag zusammenfassend dargestellt werden.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 9
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 257-268