Heute geltender Anwendungsbereich und Regelungsgehalt von Baulinien, die auf der Grundlage der Münchner Bauordnung 1895 und der Bayerischen Bauordnung 1901 erlassen wurden.

Kuchler, Ferdinand
Boorberg
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Datum

2014

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 620 ZB 7013

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE
KO

Zusammenfassung

In zahlreichen bayerischen Kommunen gelten noch heute Baulinien, die vor dem Inkrafttreten des BBauG im Jahr 1960 festgesetzt wurden. Rechtsgrundlage dieser Festsetzungen war in der Stadt München die Münchner Bauordnung aus dem Jahr 1895 und im übrigen Bayern die Bayerische Bauordnung aus dem Jahr 1901. Nach allgemeiner Auffassung wurden diese Baulinien gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 in weiter geltendes Recht übergeleitet; sie gelten (grundsätzlich) als Festsetzungen einfacher Bebauungspläne fort. Die Anwendung dieser übergeleiteten Baulinien wirft allerdings zahlreiche Rechtsfragen auf, die im Beitrag zusammenfassend dargestellt werden.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 9

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 257-268

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen