Vorsicht Stadtplanung. Planungsrecht gefährdet Unternehmensstandorte.
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IRB: Z 1038
Zs 2904-4
BBR: Z 195
Zs 2904-4
BBR: Z 195
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Zusammenfassung
Da heutige regionalplanerische und städtebauliche Zielsetzungen dem Wohnen und dem Wohnumfeld einen hohen Rang einräumen, führt das häufig zu einer Überreglementierung, die zur Komplizierung und langen Dauer von Bauleitplanverfahren wie der genehmigung von Vorhaben beiträgt. Ebenso unübersichtlich ist die rechtliche Situation, wenn Betriebe an alten Standorten für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen oder Produktionsumstellungen baurechtliche oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen benötigen. Wegen der allgemeinen rechtlichen Unsicherheit empfiehlt der Autor bestehenden Betrieben, sich nicht auf Bestandsschutz zu stützen, sondern ihre Standortsituation hinsichtlich deren planungsrechtlicher Situation rechtzeitig zu überdenken. kr
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Wohnen, Gewerbe, Regionalplanung, Bauleitplanung, Genehmigungspraxis, Bestandsschutz, Verlagerung, Betriebsverlagerung
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Wirtschaft und Standort, Düsseldorf 11(1979)Nr.9, S.2-3, Abb.
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Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Wohnen, Gewerbe, Regionalplanung, Bauleitplanung, Genehmigungspraxis, Bestandsschutz, Verlagerung, Betriebsverlagerung