Verwaltungsverfahrensrecht für vorgerichtliche Verwaltungsverfahren: Notwendigkeit, Ausgestaltung, Fehlerfolgen.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2020
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Speyer
Sprache
ISSN
0179-2326
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 625/125
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Vorgerichtliche Verwaltungsverfahren im „Staat-Bürger-Verhältnis" lassen sich zwei Fallgruppen zuordnen. In der ersten Fallgruppe will der Bund, ein Land, eine Kommune oder eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts (im Folgenden: Verwaltungsträger) aktiv gegenüber einem Privaten einen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Anspruch durchsetzen. Hier tritt der Verwaltungsträger also als Gläubiger, der Private als Schuldner des durchzusetzenden Anspruchs auf (1). In der umgekehrten zweiten Fallgruppe will ein Privater gegenüber einem Verwaltungsträger einen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Anspruch geltend machen. Hier tritt der Verwaltungsträger also als Schuldner, der Private als Gläubiger auf (2). In beiden Fällen fragt sich, ob und inwieweit der behördliche Entscheidungsprozess darüber, ob die Behörde Klage erheben oder den Privaten durch Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche klaglos stellen soll, verwaltungsverfahrensrechtlich „eingefangen" werden kann (3). Zur Klärung dieser Frage soll dargestellt werden, welche Bedeutung (die Unanwendbarkeit) der Verwaltungsverfahrensgesetze für die Fragestellung hat, bevor auf die Gebotenheit der Anerkennung eines Verwaltungsverfahrensrechts für vorgerichtliche Verwaltungsverfahren, deren Ablauf und schließlich auf die Folgen von Verfahrensfehlern eingegangen wird.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
21-67
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Speyerer Forschungsberichte; 296