Unentgeltliche Leitungsrechte an öffentlichen Wegen für private Telekommunikationsunternehmen. Eine Untersuchung zur Vereinbarkeit des § 50 TKG mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und mit europäischem Gemeinschaftsrecht.

Krimmel, Thomas
VVF
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Datum

1998

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Herausgeber

VVF

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

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ISSN

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Standort

ZLB: 99/1538
DST: T 650/49

Dokumenttyp

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DI

Zusammenfassung

Das 1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht in § 50 vor, dass der Bund auch nach der Privatisierung des Telefonmarktes das Recht besitzt, Verkehrswege zur Aufnahme von öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen. Dieses Recht wird nach § 50 Abs. 2 auf die privaten Lizenznehmer im Bereich der Telekommunikation übertragen. Gegen diese Regelung werden vor allem aus kommunaler Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. 10 Städte und Gemeinden haben daher vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden eingereicht. Die Arbeit hat sich die Aufgabe gestellt, die Verfassungsmäßigkeit von § 50 TKG zu untersuchen. Darüber hinaus wird auf die Vereinbarkeit der Vorschrift mit europäischem Gemeinschaftsrecht eingegangen. difu

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Zeitschrift

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XIX, 174 S.

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Serie/Report Nr.

Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 604

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