Die Fiktion im öffentlichen Recht.
Duncker & Humblot
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1998
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Duncker & Humblot
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 98/1023
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet Fiktion eine Erdichtung, eine Einbildung oder Erfindung. Im Bereich des Rechts begreift man die Fiktion als rechtliche Gleichbewertung zweier verschiedener Tatbestände. Dort, wo ein Gesetz Begriffe wie: gilt als, wie wenn, als ob, steht gleich usw. verwendet, liegt die Annahme einer Rechtsfiktion besonders nahe. Die Verwendung der Fiktion führt oftmals zu der Annahme, der Richter habe den Sachverhalt umgedacht, um die Wahrheit zu verschleiern. In dieser Untersuchung soll die Bedeutung der Rechtsfiktion im Prozeß der Rechtsgewinnung im öffentlichen Recht bestimmt werden, wofür rechtstheoretisch bzw. methodologisch die Strukturmerkmale herausgearbeitet werden. Untersucht wird die Fiktion u.a. im Verwaltungs-, Kommunal-, Bau-, Ausländer- und Verfassungsrecht sowie in der Gesetzgebung. kirs/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
1309 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriften zum Öffentlichen Recht; 742