Verwaltungsrecht im Umweltstrafrecht. Die Legal-de-inition der verwaltungsrechtlichen Pflicht in § 330 d Ziff. 4 StGB.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2001/2534

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Zusammenfassung

Die Problematik des Verwaltungsrechts im Umweltstrafrecht kulminiert in dem Merkmal 'Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten', das zum Tatbestand einer Reihe von Umweltstrafbestimmungen im StGB gehört und dafür bestimmt ist, die Brücke zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht zu schlagen. Die Bemühungen des Gesetzgebers, in § 330 d Ziff. 4 StGB eine Legaldefinition der verwaltungsrechtlichen Pflicht zu schaffen, müssen als gescheitert angesehen werden. Die Definition eignet sich nicht für eine generalisierende Bestimmung. Die Arbeit zeigt auf, dass in engen Grenzen allenfalls eine spezielle, an dem jeweiligen Umweltstraftatbestand orientierte Auslegung dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG gerecht werden kann. difu

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92 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 356