Klauselkontrolle bei Wohnraummietverträgen.
Werner
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2003
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Düsseldorf
Sprache
ISSN
0340-7497
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Wohnraummietverträge sind folgende Klauseln unwirksam: 1. Der Mieter erteilt dem Vermieter hiermit eine Einzugsermächtigung von dem Datenblatt unter V. bezeichneten Konto. Bei Änderung des Kontos ist dies dem Vernieter unverzüglich anzuzeigen, um eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen. 2. Bei Störungen im Fahrstuhlbereich, in der Warmwasserversorgung und der Heizung hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Störungen sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches HandeIn des Vermieters zurückzuführen. 3. Für Schadenersatzansprüche des Mieters wegen Unfälle irgendwelcher Art im Zusammenhang mit dem Fahrstuhl haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 22.7.2003 12 O 58/03, nicht rechtskräftig. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 741-743