Die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 6 der Habitatrichtlinie.
Nomos
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Datum
2006
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Habitatrichtlinie wurde 1992 erlassen. Sie sollte bis 1994 rechtlich umgesetzt werden. Seit diesem Zeitpunkt waren die Abs. 2 bis 4 von Art. 6 zunächst auf besondere Schutzgebiete (BSG) im Sinne der Vogelschutzrichtlinie anzuwenden. Gleichwohl musste sich der Gerichtshof erst in den letzten Jahren mit diesen Bestimmungen im Detail auseinandersetzen. Einige Fragen hat er beantworten können, andere sind bislang noch offen oder traten noch gar nicht zu Tage. Im Beitrag soll die bislang vorliegende Rechtsprechung systematisiert werden. Dabei werden drei Themenkomplexe im Mittelpunkt stehen: der Beginn und das Ende der Anwendung des Schutzsystems, Art. 6 Abs. 3 als Konkretisierung des Vorsorgeprinzips sowie Art. 6 Abs. 4 als Ausprägung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 7/8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 353-360