Die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 6 der Habitatrichtlinie.

Sobotta, Christoph
Nomos
No Thumbnail Available

Date

2006

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Nomos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Baden-Baden

item.page.language

item.page.issn

0943-383X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

item.page.type-orlis

Abstract

Die Habitatrichtlinie wurde 1992 erlassen. Sie sollte bis 1994 rechtlich umgesetzt werden. Seit diesem Zeitpunkt waren die Abs. 2 bis 4 von Art. 6 zunächst auf besondere Schutzgebiete (BSG) im Sinne der Vogelschutzrichtlinie anzuwenden. Gleichwohl musste sich der Gerichtshof erst in den letzten Jahren mit diesen Bestimmungen im Detail auseinandersetzen. Einige Fragen hat er beantworten können, andere sind bislang noch offen oder traten noch gar nicht zu Tage. Im Beitrag soll die bislang vorliegende Rechtsprechung systematisiert werden. Dabei werden drei Themenkomplexe im Mittelpunkt stehen: der Beginn und das Ende der Anwendung des Schutzsystems, Art. 6 Abs. 3 als Konkretisierung des Vorsorgeprinzips sowie Art. 6 Abs. 4 als Ausprägung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit. difu

Description

Keywords

item.page.journal

Zeitschrift für Umweltrecht

item.page.issue

Nr. 7/8

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 353-360

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections