Einheimischenmodelle grundsätzlich rechtmäßig. Europäischer Gerichtshof definiert Kriterien zur preiswerten Baulandabgabe.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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RE
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Abstract
Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland nutzen sogenannte Einheimischenmodelle, um ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern, die nicht über hohe Einkommen verfügen, günstiges Bauland zur Verfügung zu stellen. Während das Bundesverwaltungsgericht derartige Modelle für zulässig anerkannte, strengte die EU-Kommission hingegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland an. In einem aktuellen Urteil vom 8. Mai 2013 hat der Europäische Gerichtshof nun sogenannte Einheimischenmodelle für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Als Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit definierte er verschiedene Kriterien, die zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen und daher eine Beschränkung der EU-Grundfreiheiten rechtfertigen.
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Journal
Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 7/8
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S. 348-351