Die UNCITRAL Schiedsgerichtsregelungen 2010 in baurechtlichen Schiedsverfahren.

Hök, Götz-Sebastian
Beck
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Datum

2011

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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

1439-6351

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

UNCITRAL- (=United Nations Commission on International Trade Law) Schiedsregeln haben eine zunehmende Bedeutung, obwohl sie lediglich ein Angebot unter vielen darstellen. In Bausachen sind sie seit jeher beliebt, wenn auch noch kein Standard. Neuerdings empfehlen die Standard Bidding Documents for Works der Weltbank (SBDW) und anderer multilateraler Entwicklungsbanken, die wiederum auf FIDIC Vertragsbedingungen (Red Book 1999) beruhen, die ICC Arbitration Rules durch UNCITRAL Schiedsregeln zu ersetzen. FIDIC selbst verweist bislang einheitlich auf die ICC Rules. Mangels einer solchen Vereinbarung konkreter Schiedsregeln finden ausschließlich die gesetzlichen Regelungen der lex fori Anwendung auf das Schiedsverfahren (vgl. § 1025 I ZPO). Um diese zu bestimmen, ist der Sitz des Schiedsgerichts zu ermitteln (vgl. dazu § 1043 I ZPO). An sich sind die Parteien aber frei, das Schiedsverfahren nach Belieben auszugestalten, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 7

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 385-389

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen