Die UNCITRAL Schiedsgerichtsregelungen 2010 in baurechtlichen Schiedsverfahren.
Beck
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2011
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
UNCITRAL- (=United Nations Commission on International Trade Law) Schiedsregeln haben eine zunehmende Bedeutung, obwohl sie lediglich ein Angebot unter vielen darstellen. In Bausachen sind sie seit jeher beliebt, wenn auch noch kein Standard. Neuerdings empfehlen die Standard Bidding Documents for Works der Weltbank (SBDW) und anderer multilateraler Entwicklungsbanken, die wiederum auf FIDIC Vertragsbedingungen (Red Book 1999) beruhen, die ICC Arbitration Rules durch UNCITRAL Schiedsregeln zu ersetzen. FIDIC selbst verweist bislang einheitlich auf die ICC Rules. Mangels einer solchen Vereinbarung konkreter Schiedsregeln finden ausschließlich die gesetzlichen Regelungen der lex fori Anwendung auf das Schiedsverfahren (vgl. § 1025 I ZPO). Um diese zu bestimmen, ist der Sitz des Schiedsgerichts zu ermitteln (vgl. dazu § 1043 I ZPO). An sich sind die Parteien aber frei, das Schiedsverfahren nach Belieben auszugestalten, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 7
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 385-389