Mietrecht im Umbruch. Ist eine Zweiteilung des Mietpreismarktes noch gerechtfertigt? Jahrgang bewußt v. Hrsg. rückdatiert.

Friedrich, Jochenpeter
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1985

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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143

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Abstract

Es wird ein Überblick über die Entwicklung der Mietpreisgesetzgebung seit der Notverordnung vom 1.12.1930 gegeben. Seit Beginn der 50er Jahre begann eine differenziertere Betrachtung. Für den öffentlich geförderten und steuerbegünstigten Wohnraum gilt heute die Kostenmiete, für die übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete als Marktmiete, deren Anforderungen durch das Miethöhengesetz geregelt sind. Die Festlegung auf die Kostenmiete führte zu Marktverzerrungen, da für die Vermietbarkeit einer Wohnung nicht ausschließlich die Gestehungskosten ausschlaggebend sind sondern auch die infrastrukturelle Lage oder das Wohnumfeld, also der Wohnwert. (hg)

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Gemeinnütziges Wohnungswesen 37(1985), Sonderheft Württemberg, S.11-12

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