Härteausgleich 1987/89. Kommentar mit Verwaltungsvorschriften.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 89/5252
item.page.type
item.page.type-orlis
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Bund, Länder und Gemeinden fördern den öffentlichen Wohnungsbau, der besonders wirtschaftlich leistungsschwachen Zielgruppen Wohnraum zu erschwinglichen Mieten zur Verfügung stellen soll. Diese Objektförderung, kombiniert mit Wohngeldzahlungen, führt allerdings in Zeiten hoher Kredit- und Hypothekenzinsen zu gesetzlich erlaubten Mieterhöhungen, die die Höchstbeträge des Wohngeldgesetzes überschreiten und als besondere Härte anzusehen sind. Der Härteausgleich, der entweder vom Eigentümer oder vom Mieter beantragt werden kann, soll hier Abhilfe schaffen. Die Autoren stellen den Härteausgleich 1987/89 für Nordrhein-Westfalen mit Kommentar vor. cp/difu
Description
Keywords
Wohnungsbau, Sozialwohnung, Wohnungsbauförderung, Wohngeld, Härteausgleich, Miethöhe, Kommentar, Wohnungswesen, Wohnen/Wohnung, Finanzierung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Essen: Wingen (1987), 140 S., Tab.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Wohnungsbau, Sozialwohnung, Wohnungsbauförderung, Wohngeld, Härteausgleich, Miethöhe, Kommentar, Wohnungswesen, Wohnen/Wohnung, Finanzierung
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen; 5