Härteausgleich 1987/89. Kommentar mit Verwaltungsvorschriften.

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SEBI: 89/5252

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S

Abstract

Bund, Länder und Gemeinden fördern den öffentlichen Wohnungsbau, der besonders wirtschaftlich leistungsschwachen Zielgruppen Wohnraum zu erschwinglichen Mieten zur Verfügung stellen soll. Diese Objektförderung, kombiniert mit Wohngeldzahlungen, führt allerdings in Zeiten hoher Kredit- und Hypothekenzinsen zu gesetzlich erlaubten Mieterhöhungen, die die Höchstbeträge des Wohngeldgesetzes überschreiten und als besondere Härte anzusehen sind. Der Härteausgleich, der entweder vom Eigentümer oder vom Mieter beantragt werden kann, soll hier Abhilfe schaffen. Die Autoren stellen den Härteausgleich 1987/89 für Nordrhein-Westfalen mit Kommentar vor. cp/difu

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Keywords

Wohnungsbau, Sozialwohnung, Wohnungsbauförderung, Wohngeld, Härteausgleich, Miethöhe, Kommentar, Wohnungswesen, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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Essen: Wingen (1987), 140 S., Tab.

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Wohnungsbau, Sozialwohnung, Wohnungsbauförderung, Wohngeld, Härteausgleich, Miethöhe, Kommentar, Wohnungswesen, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen; 5