Die Umrüstungsverpflichtung in der Betriebsgenehmigung für den neuen Forschungsreaktor Garching (FRM II).
Boorberg
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Datum
2005
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Beitrag untersucht die in der dritten Teilerrichtungsgenehmigung für den neuen Forschungsreaktor Garching (FRM II) der TU München enthaltene Umrüstungsbestimmung auf ihre rechtliche Qualifizierung, gerichtliche Angreifbarkeit und Rechtswirksamkeit. In Abgrenzung zu Befristung, Widerrufsvorbehalt und modifizierender Auflage bzw. Inhaltsbestimmung wird die Umrüstungsverpflichtung als Auflage eingestuft. Gerichtlich angreifbar wäre diese mit Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, ohne dass der bzw. die Kläger Gefahr liefen, während der Dauer des Gerichtsverfahrens von der Genehmigung insgesamt keinen Gebrauch machen zu können. Schließlich ist die Umrüstungsverpflichtung aufgrund von Verstößen gegen geltendes Atomrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht als nichtig anzusehen. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 14
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 421-428