Bauordnungsrecht - Beseitigungsgebot ohne Fristsetzung. Rechtsprechungsteil - Öffentliches Baurecht. OVG Bremen, Urteil vom 16.1.1979 - I BA 4/77.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1980
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Ein Beseitigungsgebot ist rechtswidrig, wenn die Baugenehmigungsbehörde die darin enthaltene Fristsetzung aufhebt und gleichzeitig erklärt, sie werde eine neue Frist erst zu einem späteren, jetzt noch nicht absehbaren Zeitpunkt setzen. Eine Entscheidung des OVG Bremen aufgrund von § 102 BremLBO und Art. 14 GG, wonach hier das Verlangen auf Beseitigung eines Mobilheimes auf einem Grundstück im Außenbereich rechtswidrig ist. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Baurecht 10(1979)Nr.5, S.409-410, Lit.