Bauordnungsrecht - Beseitigungsgebot ohne Fristsetzung. Rechtsprechungsteil - Öffentliches Baurecht. OVG Bremen, Urteil vom 16.1.1979 - I BA 4/77.

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Zusammenfassung

Ein Beseitigungsgebot ist rechtswidrig, wenn die Baugenehmigungsbehörde die darin enthaltene Fristsetzung aufhebt und gleichzeitig erklärt, sie werde eine neue Frist erst zu einem späteren, jetzt noch nicht absehbaren Zeitpunkt setzen. Eine Entscheidung des OVG Bremen aufgrund von § 102 BremLBO und Art. 14 GG, wonach hier das Verlangen auf Beseitigung eines Mobilheimes auf einem Grundstück im Außenbereich rechtswidrig ist. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Bauordnungsrecht, Beseitigungspflicht, Abrissgebot, Fristsetzung, Außenbereich, Baugenehmigungsbehörde, Mobilheim, Wohnwagen, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung

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Baurecht 10(1979)Nr.5, S.409-410, Lit.

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Bauordnungsrecht, Beseitigungspflicht, Abrissgebot, Fristsetzung, Außenbereich, Baugenehmigungsbehörde, Mobilheim, Wohnwagen, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung

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