Rechtsstaatliches Planfeststellungsverfahren durch Trennung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Kopf, Hans-Christian/Schoenefelder, Eike/Richter, Gerd-Juergen
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1979

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Im bundesgesetzlichen Planfeststellungsverfahren wird zwischen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde getrennt. Rechtsgrundlage für die Trennung ist die Berücksichtigung von fachspezifischem Sachverstand, die verwaltungsinterne Selbstkontrolle der Entscheidungsfindung sowie die Wahrung der Rechte Planungsbetroffener. Die Behördentrennung erfolgt durch eine abstrakte Funktionsbezeichnung, die eine Zuständigkeitskumulation bei einer einzigen Behörde ausschließt. Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder ist nur rechtsmäßig bei Beachtung der bundesgesetzlichen Behördentrennung. hb

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Bayerische Verwaltungsblätter, München 110(1979)Nr.13, S.393-398, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen