Die Berechnungsgrundlage für den pauschalierten Schadensersatz nach § 648 a V 4 BGB.
Beck
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Datum
2005
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Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 648 a V BGB gewährt dem Unternehmer eines Bauvertrags das Recht, den Werkvertrag zu beenden, wenn der Besteller dem Verlangen des Unternehmers auf Stellung einer Sicherheit für den Werklohn nicht nachkommt. Nach Beendigung des Vertrags kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen (§ 648 a V 1 i.V. mit § 645 I 1 BGB). Daneben steht ihm ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu, den er dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit des Vertrags vertraut hat (§ 648 a V 2 BGB). Um die Berechnung dieses Schadens zu erleichtern, wurde durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.3.2001 § 648 a V 4 BGB eingefügt. Danach wird vermutet, dass der Schaden 5% der Vergütung beträgt. Es wird untersucht, was unter der "Vergütung" im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 322-323
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Baurecht , Bebauung , Baugewerbe , Unternehmer , Auftraggeber , Bauleistung , Werkvertrag , Vergütung , Schadenersatz