Die Berechnungsgrundlage für den pauschalierten Schadensersatz nach § 648 a V 4 BGB.

Stickler, Thomas
Beck
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Datum

2005

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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

1439-6351

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

§ 648 a V BGB gewährt dem Unternehmer eines Bauvertrags das Recht, den Werkvertrag zu beenden, wenn der Besteller dem Verlangen des Unternehmers auf Stellung einer Sicherheit für den Werklohn nicht nachkommt. Nach Beendigung des Vertrags kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen (§ 648 a V 1 i.V. mit § 645 I 1 BGB). Daneben steht ihm ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu, den er dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit des Vertrags vertraut hat (§ 648 a V 2 BGB). Um die Berechnung dieses Schadens zu erleichtern, wurde durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.3.2001 § 648 a V 4 BGB eingefügt. Danach wird vermutet, dass der Schaden 5% der Vergütung beträgt. Es wird untersucht, was unter der "Vergütung" im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 322-323

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen