Haftung einer Gemeinde bei Überschwemmungsschäden durch den Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Datum
2004
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Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.3.2004 können Gemeinden auch für Wasserschäden nach außergewöhnlich starken Regenfällen haften, wenn ein übergelaufenes Regenrückhaltebecken bei einem Anlieger zu einem Wassereinbruch führt. Dabei kommen Ansprüche aus enteignendem Eingriff in Betracht, wenn an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 11
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 369-370