Haftung einer Gemeinde bei Überschwemmungsschäden durch den Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens.

Gemeindetag Baden-Württemberg
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2004

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.3.2004 können Gemeinden auch für Wasserschäden nach außergewöhnlich starken Regenfällen haften, wenn ein übergelaufenes Regenrückhaltebecken bei einem Anlieger zu einem Wassereinbruch führt. Dabei kommen Ansprüche aus enteignendem Eingriff in Betracht, wenn an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten. difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 11

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 369-370

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen