Erschließungsrecht - Zeitpunkt der "Bereitstellung" gemeindeeigener Flächen. § 128 Abs.1 Satz 2 BBauG. BVerwG, Urteil vom 23.5.1980 - 4 C 62 u.73.77, Bay.VGH.

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1983

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Für den Zeitpunkt der Bereitstellung i.S. des § 128 Abs. 1 S. 2 BBauG ist das gemeindliche Handeln maßgebend, durch das erstmalig die Verwendung der Flächen für die Erschließungsanlage erkennbar wird. Das kann eine erkennbare gemeindliche Planung oder auch eine andersartiges gemeindliches Tun sein; ein formeller Rechtsakt für dieses Bereitstellen ist nicht erforderlich. -y-

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Baurecht 12(1981)Nr.1, S.65-66, Lit.

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