Die Änderungen des Betriebskostenrechts durch die neue Betriebskostenverordnung.
DMB-Verl.
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Datum
2004
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Herausgeber
DMB-Verl.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
0173-1564
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2004 ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung bringt keine größeren Änderungen mit sich. Sie übernimmt im Wesentlichen die Regelungen aus der Zweiten Berechnungsverordnung. § l Abs. l gibt eine Definition der Betriebskosten wieder. Diese Definition entspricht fast wörtlich § 27 Abs. 1 Il. BV. Darüber hinaus stellt § l Abs. 2 BetrKV ausdrücklich klar, dass Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten sind. Daran schließen sich Begriffsbestimmungen für diese Kosten an, die § 26 Abs. l und § 28 Abs. l II. BV entnommen sind. § 2 BetrKV enthält eine Aufstellung der Betriebskosten. Sie stimmt in weiten Teilen mit der Anlage 3 zu § 27 II. BV überein. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Wohnungswirtschaft & Mietrecht
Ausgabe
Nr. 1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 10-13