Die Änderungen des Betriebskostenrechts durch die neue Betriebskostenverordnung.
DMB-Verl.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
DMB-Verl.
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
0173-1564
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Am 1. Januar 2004 ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung bringt keine größeren Änderungen mit sich. Sie übernimmt im Wesentlichen die Regelungen aus der Zweiten Berechnungsverordnung. § l Abs. l gibt eine Definition der Betriebskosten wieder. Diese Definition entspricht fast wörtlich § 27 Abs. 1 Il. BV. Darüber hinaus stellt § l Abs. 2 BetrKV ausdrücklich klar, dass Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten sind. Daran schließen sich Begriffsbestimmungen für diese Kosten an, die § 26 Abs. l und § 28 Abs. l II. BV entnommen sind. § 2 BetrKV enthält eine Aufstellung der Betriebskosten. Sie stimmt in weiten Teilen mit der Anlage 3 zu § 27 II. BV überein. difu
Description
Keywords
Journal
Wohnungswirtschaft & Mietrecht
item.page.issue
Nr. 1
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 10-13