Die Änderungen des Betriebskostenrechts durch die neue Betriebskostenverordnung.

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Herausgeber

DMB-Verl.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

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ISSN

0173-1564

ZDB-ID

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ZLB: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052

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Autor:innen

Zusammenfassung

Am 1. Januar 2004 ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung bringt keine größeren Änderungen mit sich. Sie übernimmt im Wesentlichen die Regelungen aus der Zweiten Berechnungsverordnung. § l Abs. l gibt eine Definition der Betriebskosten wieder. Diese Definition entspricht fast wörtlich § 27 Abs. 1 Il. BV. Darüber hinaus stellt § l Abs. 2 BetrKV ausdrücklich klar, dass Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten sind. Daran schließen sich Begriffsbestimmungen für diese Kosten an, die § 26 Abs. l und § 28 Abs. l II. BV entnommen sind. § 2 BetrKV enthält eine Aufstellung der Betriebskosten. Sie stimmt in weiten Teilen mit der Anlage 3 zu § 27 II. BV überein. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Wohnungswirtschaft & Mietrecht

Ausgabe

Nr. 1

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Seiten

S. 10-13

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