Monopole als Handlungsinstrumente der öffentlichen Hand.
Duncker & Humblot
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Date
1998
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 98/378
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DI
Authors
Abstract
Das Monopol ist eine wirtschaftliche Erscheinung, die ein Alleinrecht zum Anbieten beinhaltet. Voraussetzung ist die Möglichkeit, eine Leistung grundsätzlich im Wettbewerb anzubieten. Durch die Gründung des Monopolrechts wird der Wettbewerb ausgeschlossen. Durch die notwendige Verschlankung der Staatsverwaltung ist die öffentliche Hand gezwungen, zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben sich sowohl der Wirtschaft als auch der Organistationsformen der Wirtschaft zu bedienen. Allerdings bleibt bei dem Rückzug des Staates aus den monopolisierten Tätigkeiten ein Rest an Verantwortung bestehen. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Frage, inwieweit von einer tatsächlichen Deregulierung und Auflösung der Monopole der öffentlichen Hand gesprochen werden kann. kirs/difu
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372 S.
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Schriften zum Öffentlichen Recht; 740