Klimaschutz bei städtebaulichen Planungen und Maßnahmen. Zur BauGB Novelle 2011.

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Dortmund

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0933-0690

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ZLB: Kws 283 ZB 6879
BBR: Z 584
IRB: Z 1725

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Abstract

Mit der "Klimaschutznovelle" 2011 wollte der Bundesgesetzgeber - im Zusammenhang mit den Beschlüssen nach der "Fukushima" - Katastrophe - auch das städtebauliche Planungsrecht stärker auf die Erfordernisse des Klimaschutzes ausrichten. Hauptsächliches Anliegen war es, die "städtebauliche Dimension", der die Gemeinden bei ihren Vorgaben zur örtlichen Bodennutzung Rechnung tragen sollen, gesetzlich abzusichern. Dies betraf vor allem Änderungen im Recht des Bauleitplanung, des städtebaulichen Vertages und des Besonderen Städtebaurechts (Sanierung, Stadtumbau). Darüber hinaus wurden die Vorschriften über die städtebauliche Zulässigkeit von Maßnahmen zum Schutz des Klimas im städtebaulichen Innen- und Außenbereich erleichtert und erweitert. Schwerpunkte sind dabei die solare Strahlungsenergie und die Windenergie. Für das Jahr 2012 ist eine zur Anhörung der Fachwelt und der Verbände versandt worden. Ziel der Novelle soll die Förderung der Innenentwicklung sein: "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts".

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UVP-Report

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Nr. 2

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S. 59-64

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