Warum 8 % Grunderwerbsteuer für Wohnungseigentum - auch wenn gar keines erworben wird? Probleme bei der Begründung von Wohnungseigentum.
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IRB: Z 1029
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Abstract
Bei dem Erwerb von Wohnungseigentum ist eine 8-prozentige Grunderwerbsteuer zu entrichten. Aufgrund der gestiegenen Baukosten und den komplizierten Verfahren bei der Vergabe der Darlehen steht die Frage an wie kann man im Interesse des Wohnungskäufers dessen Übereignungsanspruch sichern, ohne übermäßige Kosten, Steuern und Gebühren entrichten zu müssen.
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Wohneigentum, Bodenmarkt, Wohnungseigentum, Grunderwerbsteuer, Wohnungswesen, Gebühr, Finanzen
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Bau- und Bodenkorrespondenz, Wien (1974) S. 3-4
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Wohneigentum, Bodenmarkt, Wohnungseigentum, Grunderwerbsteuer, Wohnungswesen, Gebühr, Finanzen