Warum 8 % Grunderwerbsteuer für Wohnungseigentum - auch wenn gar keines erworben wird? Probleme bei der Begründung von Wohnungseigentum.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1029

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Bei dem Erwerb von Wohnungseigentum ist eine 8-prozentige Grunderwerbsteuer zu entrichten. Aufgrund der gestiegenen Baukosten und den komplizierten Verfahren bei der Vergabe der Darlehen steht die Frage an wie kann man im Interesse des Wohnungskäufers dessen Übereignungsanspruch sichern, ohne übermäßige Kosten, Steuern und Gebühren entrichten zu müssen.

Description

Keywords

Wohneigentum, Bodenmarkt, Wohnungseigentum, Grunderwerbsteuer, Wohnungswesen, Gebühr, Finanzen

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bau- und Bodenkorrespondenz, Wien (1974) S. 3-4

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wohneigentum, Bodenmarkt, Wohnungseigentum, Grunderwerbsteuer, Wohnungswesen, Gebühr, Finanzen

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries