Bauplanungsrecht und Enteignungsrecht - Untersagter Wiederaufbau eines Sägewerks. § 34 BBauG; § 44 Abs.1 BBauG 1960; §§ 4, 6 BauNVO. BGH, Urteil v.1.10.1981 - Az. III ZR 109/80 - OLG Frankfurt.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1983
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Entschädigung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BBauG 1960 kann auch dann in Betracht kommen, wenn die bisherige zulässige bauliche Nutzung eines bebauten Grundstücks nicht durch einen Bebauungsplan, sondern auf Grund des § 34 BBauG durch andere behördliche Akte aufgehoben oder geändert wird. Ob die Emissionen eines Sägewerks ein Abweichen von der typisierenden Betrachtungsweise rechtfertigen, ist im Einzelfall vom Bauwilligen darzutun; von ihm nicht vorgesehene technische Einrichtungen dürfen in der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung durch das Gericht nicht als die "funktionsgerechte" Benutzung unterstellt werden. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Baurecht 13(1982)Nr.4, S.354-359, Lit.