Bauplanungsrecht und Enteignungsrecht - Untersagter Wiederaufbau eines Sägewerks. § 34 BBauG; § 44 Abs.1 BBauG 1960; §§ 4, 6 BauNVO. BGH, Urteil v.1.10.1981 - Az. III ZR 109/80 - OLG Frankfurt.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1983

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Eine Entschädigung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BBauG 1960 kann auch dann in Betracht kommen, wenn die bisherige zulässige bauliche Nutzung eines bebauten Grundstücks nicht durch einen Bebauungsplan, sondern auf Grund des § 34 BBauG durch andere behördliche Akte aufgehoben oder geändert wird. Ob die Emissionen eines Sägewerks ein Abweichen von der typisierenden Betrachtungsweise rechtfertigen, ist im Einzelfall vom Bauwilligen darzutun; von ihm nicht vorgesehene technische Einrichtungen dürfen in der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung durch das Gericht nicht als die "funktionsgerechte" Benutzung unterstellt werden. -y-

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Baurecht 13(1982)Nr.4, S.354-359, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen