Bauplanungsrecht und Enteignungsrecht - Untersagter Wiederaufbau eines Sägewerks. § 34 BBauG; § 44 Abs.1 BBauG 1960; §§ 4, 6 BauNVO. BGH, Urteil v.1.10.1981 - Az. III ZR 109/80 - OLG Frankfurt.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Eine Entschädigung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BBauG 1960 kann auch dann in Betracht kommen, wenn die bisherige zulässige bauliche Nutzung eines bebauten Grundstücks nicht durch einen Bebauungsplan, sondern auf Grund des § 34 BBauG durch andere behördliche Akte aufgehoben oder geändert wird. Ob die Emissionen eines Sägewerks ein Abweichen von der typisierenden Betrachtungsweise rechtfertigen, ist im Einzelfall vom Bauwilligen darzutun; von ihm nicht vorgesehene technische Einrichtungen dürfen in der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung durch das Gericht nicht als die "funktionsgerechte" Benutzung unterstellt werden. -y-
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Recht, Bebauungsplanung, Baunutzung, Wiederaufbau, Enteignung, Entschädigung, Rechtsprechung, Sägewerk, BGH-Urteil
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Baurecht 13(1982)Nr.4, S.354-359, Lit.
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Recht, Bebauungsplanung, Baunutzung, Wiederaufbau, Enteignung, Entschädigung, Rechtsprechung, Sägewerk, BGH-Urteil