Kalkuliertes Risiko. In drei Jahren 100 mal Selbsthilfe bei der Sanierung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
1982 entschied der Berliner Senat, auch Sanierungsvorhaben und Instandsetzungsprojekte durch Selbsthilfegruppen zu fördern. Seitdem konnten mit öffentlicher Unterstuützung fast 100 Projekte von ehemaligen Hausbesetzern gefördert werden. Voraussetzung ist eine Selbsthilfegruppe mit mindestens 5 Mitgliedern, die das Haus nach genossenschaftlichen Grundsätzen nutzen und bewirtschaften. Der Senat hat 2 Institutionen mit der Beratung und Betreuung solcher Gruppen beauftragt, über die der Schriftwechsel der Selbsthilfegruppen läuft. Es werden einige Sanierungsbeispiele vorgestellt. Meistens sind die Sanierer Mieter des Hauses, zuweilen werden die Häuser im Wege des Erbbaurechts vergeben. Die Erfahrungen des Berliner Senats sind überwiegend positiv. (hg)
Description
Keywords
Modernisierung, Wohngebäude, Finanzierung, Selbsthilfe, Vertragsrecht, Eigenleistung, Altbau, Selbsthilfegruppe, Stadterneuerung, Wohnen
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.10, S.610-611, Abb.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Modernisierung, Wohngebäude, Finanzierung, Selbsthilfe, Vertragsrecht, Eigenleistung, Altbau, Selbsthilfegruppe, Stadterneuerung, Wohnen