Kalkuliertes Risiko. In drei Jahren 100 mal Selbsthilfe bei der Sanierung.
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
1982 entschied der Berliner Senat, auch Sanierungsvorhaben und Instandsetzungsprojekte durch Selbsthilfegruppen zu fördern. Seitdem konnten mit öffentlicher Unterstuützung fast 100 Projekte von ehemaligen Hausbesetzern gefördert werden. Voraussetzung ist eine Selbsthilfegruppe mit mindestens 5 Mitgliedern, die das Haus nach genossenschaftlichen Grundsätzen nutzen und bewirtschaften. Der Senat hat 2 Institutionen mit der Beratung und Betreuung solcher Gruppen beauftragt, über die der Schriftwechsel der Selbsthilfegruppen läuft. Es werden einige Sanierungsbeispiele vorgestellt. Meistens sind die Sanierer Mieter des Hauses, zuweilen werden die Häuser im Wege des Erbbaurechts vergeben. Die Erfahrungen des Berliner Senats sind überwiegend positiv. (hg)
Beschreibung
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Modernisierung, Wohngebäude, Finanzierung, Selbsthilfe, Vertragsrecht, Eigenleistung, Altbau, Selbsthilfegruppe, Stadterneuerung, Wohnen
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.10, S.610-611, Abb.
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Modernisierung, Wohngebäude, Finanzierung, Selbsthilfe, Vertragsrecht, Eigenleistung, Altbau, Selbsthilfegruppe, Stadterneuerung, Wohnen