Wohnungseigentum - ein grundstücksgleiches Recht?
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1985
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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889
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Zusammenfassung
Für das gesamte Recht des Wohnungseigentums ist es von grundsätzlicher Bedeutung, ob dieses Recht auch als grundstücksgleiches Recht aufgefasst werden kann. Der Autor analysiert die vorliegende Literatur und Rechtsprechung und kommt zu dem Ergebnis, dass für eine so weitreichende Gleichstellung kein Raum ist, denn sonst hätte der Gesetzgeber dies klar zum Ausdruck bringen müssen, vor allem deshalb, da das Wohnungseigentumsgesetz in § 10 I auch die entsprechende Anwendung der Gemeinschaftsregeln des BGB angeordnet hat.(rh)
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Neue juristische Wochenschrift, München 38(1985), Nr.4, S.180-182, Lit.